LEADER Aktionsgruppe "Flusslandschaft Peenetal"

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Förderung von Kleinprojekten im Landkreis Vorpommern-Greifswald über die Lokale LEADER-Aktionsgruppe „Flusslandschaft Peenetal“
LEADER – Region Flusslandschaft Peenetal – Wir leben hier und laden ein

Was ist Leader?

Leader ist ein Förderprogramm aus dem Europäischen Landwirtschaftsfond zur Entwicklung ländlicher Räume (ELER). Der Begriff ist eine Abkürzung aus dem französischen und bedeutet:

Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft

Durch LAEDER sollen in ausgewiesenen Förderregionen Strategien und Projekte unterstützt werden, die einen Beitrag zur zukunftsfähigen Weiterentwicklung der des ländlichen Raumes leisten.

LEADER ist ein methodischer Ansatz der Regionalentwicklung, der es lokalen Akteuren ermöglicht, auf der Grundlage einer Lokalen Entwicklungsstrategie regionale Prozesse mitzugestalten.

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Wer sind die Akteure

Zur LEADER-Region „Flusslandschaft Peenetal“ gehören die Ämter Peental/Loitz, Jarmen/Tutow, Züssow, Anklam Land und die Hansestadt Anklam

Welche Aufgaben hat die LAG?

Ihre Aufgabe ist es jetzt, zum einen, den LEADER-Gedanken in der Region zu verbreiten, Projekte anzuregen, die zur Erreichung der gesetzten Ziele beitragen und die Umsetzung der Entwicklungsstrategie zu evaluieren und weiterzuentwickeln. Zum anderen haben Sie die Aufgabe, die eingereichten Projektideen anhand von Projektauswahlkriterien zu bewerten uns über die Förderwürdigkeit und Förderhöhe zu entscheiden.
Die Mitglieder der LAG waren zunächst maßgeblich an der Entwicklung der Strategie für die Region beteiligt. Damit haben sie die Voraussetzung dafür geschaffen, dass die Fördergelder in die Region fließen.
Wie läuft das Projektauswahlverfahren ab?

Projektträger reichen spätestens bis zu einem jährlich bekanntgegeben Stichtag ihre Idee für Projekte, die im Folgejahr umgesetzt werden
sollen
ein. Vorher sollte unbedingt eine Beratung durch das Regionalmanagement
in
Anspruch genommen werden.
Die
potentiellen Antragsteller erhalten die Möglichkeit, ihr Vorhaben in der LAG vorzustellen. Die Mitglieder der LAG bewerten
an 
Hand der in der Strategie festgelegten Auswahlkriterien, welche
Vorhaben im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets im Folgejahr mitfinanziert werden sollen. Die Vorhabenträger werden über das Ergebnis informiert
und, wenn ihre Idee
den erforderlichen Punktestand erreicht 
hat, zur Antragstellung bei der Bewilligungsbehörde, dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft
und

Umwelt (StALU) aufgefordert. Die Bewilligung erfolgt
durch das StALU.